Kampfmittelerkundung

Die Untersuchungen des Areals auf Kampfmittel erfolgt nach den Maßgaben der OFD Hannover und der Arbeitshilfen Kampfmittelräumung- AH KMR 071031 des BMV (vom 31.10.2007) und der BGI-833 (BG Bau).

Arbeitshilfen Kampfmittelräumung (AHKMR)

Berufsgenossenschaftliche Informationen BGI 833

Erste Stufe der Erkundung stellt eine Historische Erkundung auf kriegsrelevante Einflüsse der Fläche, Dokumentation der Kriegsereignisse sowie die Multitemporale Luftbildinterpretation dar, die als Historisch-Genetische Rekonstruktion HGR zusammengefasst wird.

Im Rahmen einer Historisch-Genetischen Rekonstruktion (HGR) werden alle Kriegsereignisse dokumentiert und auf Hinweise zu Kampfmitteleinträgen und Zerstörungen untersucht und recherchiert, ob das Areal etwaige Bodenstellungen aufweist und Bodenkampfhandlungen stattfanden. Aus Dokumenten zu den Kriegsschäden (aus Luftangriffen und Bodenkämpfen) und den Luftbildindikationen für die betreffenden Areale lässt sich eine Gefährdungsabschätzung vornehmen. Aus der multitemporalen Luftbildinterpretation lassen sich mögliche Einwirkungen von Luftangriffen erkennen und ggf. Bombentreffer und Blindgängerverdachtspunkte direkt ermitteln, die weitere Maßnahmen zur Folge hätten.

Die Vorgehensweise der technischen Untersuchung wird nach den Erkenntnissen der HGR ausgeführt, um eine Korrelation der Ergebnisse der Luftbildinterpretation mit den später aufgenommenen geophysikalischen Daten zu ermöglichen.

Die zweite Stufe beinhaltet die flächenhafte Vermessung des Areals mit geophysikalischen Verfahren im Raster 10 cm x 25 cm, um die Belastung mit Metallobjekten des Untergrundes bis ca. 5 m Tiefe in den gefährdeten Bereichen zu erfassen. Dabei ist in der Methodenwahl eine Beschränkung durch die Armierungen der eventuell vorhandenen Fundamente sowie der vorhandenen Gebäude und unterirdischen Einbauten (Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Kanalschächte) zu berücksichtigen. In bebauten Arealen können Bohrsondierungen zur Kampfmittelerkundung notwendig werden.

Sollte aus der HGR abgeleitet ein Verdacht bestehen, dass durch in der Nähe befindliche Flakstellungen und Schanzgräben auch Kleinmunitionseintrag nicht ausgeschlossen werden kann, wird in einer weiteren Untersuchungsstufe ein darauf ausgerichtetes „Absuchverfahren“ angewandt.

Die zerstörungsfreie Erkundung auf Sprengbombenblindgänger von der Oberfläche aus erfolgt mit der Magnetfelddifferenzmessung mit einem DGPS-gestützten Magnetik-Gradiometer-Array mit Förstersonden bei einer Aussagetiefe von max. 5 Metern digital nach Geländevorbereitung. Die Messergebnisse werden mit den Luftbilddaten super-positioniert und als geo-referenzierte Objektliste dargestellt. Gemessene Objekte können über UXO-Modellrechnungen in Tiefenlage, Gewicht und magnetischem Moment abgeschätzt werden. Die Punkte werden im Gelände bei der Bergung mit DGPS aufgemessen und markiert.

Im Anschluss der messtechnischen Erfassung folgt die Beräumung der aufgefundenen Anomalien verursachenden Objekte mit einem Sprengmeister/Feuerwerker §7/§20 SprengG. Die aus der Luftbildinterpretation identifizierten Blindgängerverdachtspunkte werden bei Korrelation mit den magnetischen Messdaten zur Bombenbergung geöffnet und die gefundene Munition durch den Kampfmittelräumdienst vorschriftsmäßig entsorgt.

Nach Freimessung der Fläche erfolgt die Freigabe zur weiteren Nutzung durch einen Sprengmeister/Feuerwerker §7/§20 SprengG.

 

Ingenieurbüro für Geophysik und Historische Erkundung